Auch wenn sich Deutschland mitten in der zweiten Welle der Coronapandemie befindet, sind Besichtigungen weiterhin möglich – explizit verboten waren sie nie. Allerdings müssen triftige Gründe vorliegen.

Die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind auch bei Besichtigungen zwingend einzuhalten. Auf Vermietung und Verkauf sollte trotzdem nicht verzichtet werden.