Nutzungsdauer Gutachten

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie die Anschaffungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Normalerweise gilt eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren, was einer jährlichen Abschreibung von zwei Prozent entspricht. Mit einem Gutachten zur Nutzungsdauer können Sie jedoch eine kürzere Abschreibungsdauer nachweisen. Unsere zertifizierten Partner erstellen zuverlässige Gutachten zur Restnutzungsdauer. Je kürzer diese Restnutzungsdauer ist, desto höher ist der jährliche Abschreibungssatz. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast und Ihren Cashflow verbessern.

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